Lohnabrechnung (Outsourcing)

Seit nunmehr 15 Jahren unterstützen wir unsere Kundschaft mit einem Lohnabrechnungsservice (Outsourcing). Wir als FZP verfügen nicht nur über das nötige Know-how zur Programmierung von Modulen, sondern setzen die Module auch täglich in der Praxis ein. Aufgrund verschiedener Faktoren, wie Personalsicherheit, Kosten- und Zeitersparnis ist eine ausgelagerte Lohnabrechnung für viele Unternehmen in Leipzig und Umgebung sinnvoll. Deshalb haben wir einige interne Bereiche personell und thematisch aufgefüllt, umstrukturiert und einen neuen Bereich – FZP Lohnabrechnung Aktuell – geschaffen.

Erfahren Sie mehr darüber: FZP Lohnabrechnung Aktuell

Lohnabrechnung Leipzig - FZP Lohnabrechnung Outsourcing

Lohnabrechnung Leipzig-FZP Lohnabrechnung Outsourcing

Lohnabrechnung Leipzig – FZP Lohnabrechnung Outsourcing

Lohnabrechnung Leipzig – FZP Lohnabrechnung Outsourcing

Lohnabrechnung Leipzig

Lohnabrechnung auslagern und Fehler vermeiden

Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie Risiken: Nach der deutschen Gewerbeordnung sind Arbeitgeber zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen verpflichtet. Viele Unternehmen, insbesondere Einzelunternehmer mit einigen wenigen Angestellten, führen die Abrechnung oftmals noch selber durch. Da es sich bei der Lohnabrechnung um ein recht komplexes Thema handelt, besteht durchaus die Gefahr, Fehler zu machen, die beispielsweise hohe Nachforderungen des Finanzamtes zur Folge haben können. Ganz zu schweigen von dem zeitlichen Mehraufwand, der damit entsteht. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf wertschöpfende Prozesse, die zur Stärkung Ihrer Wettbewerbsposition beitragen, und lagern Sie die Lohnabrechnung an spezialisierte Dienstleister aus.

Mit unserem FZP Team greifen Sie als Unternehmen auf mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Gehalts- und Lohnabrechnung (Outsourcing) zurück.

Vorteile

  • Persönliche Ansprechpersonen zu Personalabrechnungsfragen
  • Zuverlässige, pünktliche Bereitstellung und Abwicklung der Personalabrechnung
  • Zeitersparnis und Mitarbeiterentlastung beim eigenen Personal
  • Geschultes, zertifiziertes und erfahrenes Personal
  • Kein Risiko bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung des eigenen Personals
  • Sichere Lohnabrechnung durch Einhaltung des Datenschutzes und der aktuellen Gesetzgebungen
  • Kalkulierbare monatliche Kosten für die Personalabrechnung

 Lohnabrechnung Leipzig

Ab welcher Mitarbeiterzahl lohnt sich die Auslagerung?

Die Auslagerung lohnt sich für jede Betriebsgröße. Die aufgeführten Vorteile ergeben sich immer – egal wie groß das Unternehmen ist. Denn für viele Betriebe lässt sich eine eigene Lohnabteilung weder logisch noch finanziell vertreten. Damit Sie das aber Schwarz auf Weiß überprüfen können, haben wir Ihnen dieses Rechenbeispiel erstellt.

Beispielrechnung Kostenersparnis

Für unsere Beispielrechnung legen wir für ausgebildetes Personal in der Lohnbuchhaltung ein Bruttogehalt von 3.000 Euro (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für eine 40-Stunden-Woche, also 173,33 Stunden/Monat, zu Grunde.

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung betragen ca. 22% und für Feiertage, Urlaub und Krankheit kalkulieren wir pauschal ca. 20%. Daraus ergibt sich dann:

Bruttogehalt + AG-Anteile SV + Urlaub/Feiertag/Krankheit = Gesamtkosten

3.000 Euro + 660 Euro + 600 Euro = 4.260 Euro

Mit den angegebenen Personalressourcen lassen sich ca. 300 Lohnabrechnungen im Monat fertigen. Diese kosten dann ca. 4.260,- € im Monat. Der Durchschnittspreis für die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen von 10,- € pro Mitarbeiter/Monat. Das ergäbe einen Preis von 3.000 € in einem einzigen Monat!

Beim Outsourcing sind die Kosten um 1.260,- € im Monat geringer. Tatsächlich fallen die Einsparungen tendenziell noch höher aus. Dabei sind bisher nur die Personalkosten berücksichtigt. Hierzu kämen jedoch noch die Kosten für den Arbeitsplatz, Soft- und Hardware, Miete und Strom.

Zudem ist ein weiteres Problem zu beachten: Es gibt in diesem Modell in dem Betrieb oftmals nur eine verantwortliche Person. Sollte diese ausfallen, kann keine Entgeltabrechnung mehr erstellt werden. Es entsteht zudem eine Art Abhängigkeitssituation von dieser einen Person. Eine solche Situation ist für jedes Unternehmen sehr riskant.

Fazit

Die externe Abrechnungserstellung bringt vor allem in finanzieller Hinsicht viele Vorteile mit sich. Darüber hinaus vermeiden Sie die personelle Abhängigkeit und kommen mit der Lohnabrechnung nie in Verzug!

Lohnabrechnung Leipzig

„FZP Lohnabrechnung Aktuell“

In Zusammenarbeit mit vielen Unternehmen hat es sich im Laufe der Jahre herausgestellt, dass viele unserer Kunden die Vorteile der Sage HR Software nutzen, aber aufgrund der Betriebsgröße keine eigene Lohnbuchhaltung innerhalb des Unternehmens einrichten wollten. Aus diesem Grund haben wir 2010 den Bereich „FZP Lohnabrechnung Aktuell“ eingerichtet, um eine kompetente Durchführung sowie einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Mit derzeit etwa 12 Mitarbeitenden betreuen wir aktuell 50 Mandanten und führen jährlich ca. 50.000 Lohnabrechnungen durch.

Lohnabrechnung Leipzig

Erweiterter Service

Außerdem haben wir unseren Telefonservice für Sie erweitert und für jeden Fachbereich eine eigene Telefonnummer eingerichtet, um mit thematisch getrennten Zentralen schneller für Sie agieren zu können. So können wir Ihnen als Unternehmen auch im Bereich der Lohnabrechnung ganz gezielt und individuell weiterhelfen.

Lohnabrechnung Leipzig

Zertifiziert und geprüft

Durch ausgebildetes Personal im Bereich des Personalwesens, insbesondere im Bereich der Gehalts- und Lohnabrechnungen unterstützen wir Sie individuell, präzise und schnell. Wir arbeiten ausschließlich nach den Bestimmungen des § 6 Nr. 3,4* des Steuerberatergesetzes. Die Software verfügt über alle erforderlichen amtlichen Zulassungen und Prüfungen, wie das GKV-Zertifikat (ITSG-Zertifikat) oder die OFD-Prüfnummer.

* Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Lohnabrechnung Leipzig

Leistungen auf einen Blick

  1. Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  1. Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen
  2. Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Bitte beachten Sie die AGB für die Lohnabrechnung (Outsourcing).

Kontakt

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