„Digital Jetzt“–Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

September 2020

Wir als FZP analysieren und optimieren seit über 25 Jahren die Unternehmensprozesse unserer Kunden, indem wir uns um Ihre Geschäftsprozesse kümmern. Die Software von Sage stellt für uns das Werkzeug zur Umsetzung der Prozessoptimierung dar. Als Zusatzlösung zum Sage-Portfolio bieten wir eine Branchenlösung für die Rohr- und Kanaltechnik. Wir können alle Prozesse von der Störungsaufnahme bis zur Rechnungslegung, Finanzbuchhaltung ohne Doppelerfassung digital abbilden. Zusätzlich kön¬nen wir auf die individuellen Wünsche unserer Kunden durch die Anpassbarkeit der Sage Software eingehen. Unsere Projekt- sowie FZP- Eigenentwicklungen sind förderfähig – nutzen Sie dafür das Förderprogramm des BMWi „Digital Jetzt“. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Förderoptionen und leisten Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare. Weitere Informationen zu „Digital Jetzt“ lesen Sie im folgenden Artikel.

Digitale Technologien und das technische Know-how entscheiden in der aktuellen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand beim Prozess der Digitalisierung noch besser unterstützt wird, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt“ finanzielle Zuschüsse.

Das Förderprogramm soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Aktuelle Studien zeigen, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt.

Zuschüsse werden gefördert bei:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen

Das Antragsstellungstool wurde am 7. September freigeschaltet.

„Digital Jetzt“ im Überblick

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Mittelständische Unternehmen
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten
  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe),

die entsprechenden Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Software, Hardware oder in die Mitarbeiterqualifizierung

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.

Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung:

Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen und ist abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Zeitpunkt der Beantragung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen.

Das sind die Ziele des Programms:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Quelle: BMWi

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