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Rechtliches

Die nachfolgenden Dokumente gelten für sämtliche Verträge zwischen der Funk, Zander & Partner GmbH (FZP) und ihren gewerblichen Vertragspartnern (Kunden), also Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

Rechtlicher Hinweis zur Zusammenarbeit mit FZP in Verbindung mit unserem Lohnabrechnungsservice:

Durch unser ausgebildetes Personal im Bereich der Gehalts- und Lohnabrechnungen unterstützen wir Sie individuell, schnell und präzise. Wir arbeiten ausschließlich nach den Bestimmungen des §6 Nr. 3,4* des Steuerberatergesetzes. Die Software verfügt über alle notwendigen amtlichen Zulassungen und Prüfungen, wie das GKV-Zertifikat (ITSG-Zertifikat) oder die OFD-Prüfnummer.

*Steuerberatungsgesetz (StBerG) §6 3, 4 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
3. Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen
4. Das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Bitte beachten Sie dazu die AGBs für die Lohnabrechnung (Auslagerung) unten.