Seit dem 1. Juli 2025 ist das digitale Verfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV) Pflicht.
Das neue System ersetzt das bisherige vereinfachte Verfahren – und bringt mehr Standardisierung, aber auch neue Anforderungen für Arbeitgeber mit sich.
Die Daten zur Elterneigenschaft und Kinderanzahl werden nun zentral über das BZSt auf Basis von ELStAM-Daten bereitgestellt.
✅ Initialabruf für Bestandsfälle
✅ Einhaltung der Meldewege gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen“
✅ Umgang mit Abweichungen (z. B. bei nicht steuerlich erfassten Kindern) klären
✅ Prozesse anpassen, HR & Payroll-Systeme prüfen
Wer jetzt gut vorbereitet ist, sichert saubere Abläufe – und entlastet HR und Mitarbeitende gleichermaßen.








