Zurück

Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung DaBPV

Seit dem 1. Juli 2025 ist das digitale Verfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV) Pflicht.

Das neue System ersetzt das bisherige vereinfachte Verfahren – und bringt mehr Standardisierung, aber auch neue Anforderungen für Arbeitgeber mit sich.
Die Daten zur Elterneigenschaft und Kinderanzahl werden nun zentral über das BZSt auf Basis von ELStAM-Daten bereitgestellt.

✅ Initialabruf für Bestandsfälle
✅ Einhaltung der Meldewege gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen“
✅ Umgang mit Abweichungen (z. B. bei nicht steuerlich erfassten Kindern) klären
✅ Prozesse anpassen, HR & Payroll-Systeme prüfen

Wer jetzt gut vorbereitet ist, sichert saubere Abläufe – und entlastet HR und Mitarbeitende gleichermaßen.

Weitere Beiträge

Teilnahme am Firmenwandertag 2025

Am 25.08.2025 nahmen wir am Firmenwandertag Leipzig 2025 teil und hatten eine großartige Zeit voller Teamgeist, frischer Luft und tollen Momenten. Wir wanderten von der Galopprennbahn Scheibenholz zum traumhaften Cospudener

Weiterlesen