Zurück

Lohnabrechnung 2026 – Alle wichtigen gesetzlichen Änderungen für Arbeitgeber im Überblick

Jedes neue Jahr bringt Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Für Unternehmen bedeutet das: Stammdaten prüfen, neue Rechengrößen berücksichtigen und sicherstellen, dass die Lohnabrechnung vom ersten Abrechnungsmonat an korrekt erfolgt.

Auch 2026 gab und gibt es zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die Arbeitgeber kennen sollten. Neben der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ändern sich unter anderem Beitragsbemessungsgrenzen, Steuerfreibeträge sowie verschiedene Werte in der Sozialversicherung. Werden diese Anpassungen nicht rechtzeitig umgesetzt, können fehlerhafte Entgeltabrechnungen, Nachzahlungen oder sogar Beanstandungen bei einer Betriebsprüfung die Folge sein.

Gerade für Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden wächst der Aufwand zum Jahreswechsel erheblich. Jede Änderung muss korrekt in den Abrechnungssystemen hinterlegt, geprüft und dokumentiert werden. Wer seine Lohnabrechnung intern erstellt, muss deshalb sicherstellen, dass Software, Prozesse und Fachwissen stets auf dem aktuellen Stand sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie,

  • welche gesetzlichen Änderungen 2026 für die Lohnabrechnung gelten,
  • welche Auswirkungen diese auf Arbeitgeber und Beschäftigte haben,
  • welche Fristen und Pflichten zu beachten sind und
  • wie Unternehmen den Jahreswechsel in der Entgeltabrechnung sicher meistern.

Praxis-Tipp: Viele Unternehmen nutzen den Jahreswechsel nicht nur zur Umsetzung gesetzlicher Änderungen, sondern überprüfen gleichzeitig ihre gesamten Payroll-Prozesse. Gerade wenn die interne Lohnbuchhaltung personell stark ausgelastet ist oder wichtige Fachkräfte fehlen, kann dies der richtige Zeitpunkt sein, die Lohnabrechnung neu aufzustellen oder ganz bzw. teilweise auszulagern. Einen Überblick über die Vorteile finden Sie auf unserer Seite Lohnabrechnung auslagern.


Inhaltsverzeichnis

  1. Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
  2. Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro
  3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
  4. Änderungen bei der Krankenversicherungspflicht
  5. Höherer Grundfreibetrag und Auswirkungen auf die Lohnsteuer
  6. Weitere steuerliche Änderungen 2026
  7. Anpassungen bei der Sozialversicherung
  8. Digitale Meldeverfahren und elektronische Nachweise
  9. Was Arbeitgeber jetzt konkret prüfen sollten
  10. Checkliste für die Lohnabrechnung 2026
  11. Fazit
  12. Häufige Fragen (FAQ)

1. Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde

Die wichtigste Änderung für viele Unternehmen betrifft den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt dieser 13,90 Euro pro Stunde und liegt damit 1,08 Euro über dem bisherigen Mindestlohn von 12,82 Euro.

Für Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung weit mehr als eine reine Anpassung des Stundenlohns. Sämtliche Arbeitsverträge, Vergütungsmodelle und Entgeltbestandteile sollten überprüft werden. Besonders betroffen sind Unternehmen mit Beschäftigten im Niedriglohnbereich, im Einzelhandel, Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor oder in der Logistik.

Auch Zuschläge, Bereitschaftszeiten oder pauschale Vergütungsmodelle sollten überprüft werden. Entscheidend ist, dass der tatsächlich gezahlte Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn erreicht.

Welche Auswirkungen hat das auf die Lohnabrechnung?

Für die Entgeltabrechnung ergeben sich mehrere Aufgaben:

  • Anpassung der Stundenlöhne im Abrechnungssystem
  • Überprüfung bestehender Arbeitsverträge
  • Kontrolle variabler Vergütungsbestandteile
  • Aktualisierung von Zeiterfassungs- und Payroll-Systemen
  • Prüfung der Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs

Gerade Unternehmen mit mehreren Standorten oder vielen gewerblichen Mitarbeitenden sollten die Anpassungen frühzeitig vornehmen, damit es bereits bei der ersten Abrechnung des Jahres nicht zu Korrekturen kommt.

Praxisbeispiel:

Beschäftigt ein Unternehmen 80 Mitarbeitende mit einem bisherigen Stundenlohn von 12,82 Euro, erhöht sich der Stundenlohn um 1,08 Euro. Bei durchschnittlich 160 Arbeitsstunden pro Monat entspricht dies zusätzlichen Personalkosten von rund 13.800 Euro pro Monat beziehungsweise mehr als 165.000 Euro pro Jahr – noch ohne Berücksichtigung der steigenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.


2. Neue Minijob-Grenze 2026: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese bei 603 Euro pro Monat.

Hintergrund ist die dynamische Kopplung der Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Minijobber weiterhin ungefähr zehn Wochenstunden arbeiten können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Warum ist die neue Grenze für Arbeitgeber wichtig?

Viele Unternehmen beschäftigen Minijobber beispielsweise im Büro, im Vertrieb, in der Produktion oder im Lager. Durch die neue Verdienstgrenze müssen Arbeitszeiten und Löhne überprüft werden.

Werden Mitarbeitende weiterhin mit den bisherigen Stundenkontingenten beschäftigt, kann die Verdienstgrenze schnell überschritten werden. Die Folge: Aus einem Minijob wird unter Umständen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit erheblichen finanziellen und administrativen Konsequenzen.

Diese Punkte sollten Unternehmen jetzt prüfen:

  • Sind die vereinbarten Arbeitsstunden noch passend?
  • Wurden Stundenlöhne bereits an den neuen Mindestlohn angepasst?
  • Werden regelmäßig Mehrstunden geleistet?
  • Stimmen die Einstellungen im Lohnabrechnungsprogramm?
  • Sind Arbeitsverträge gegebenenfalls anzupassen?

Gerade bei schwankenden Arbeitszeiten empfiehlt es sich, die tatsächlichen Monatsverdienste regelmäßig zu kontrollieren. So lassen sich ungewollte Überschreitungen der Minijob-Grenze vermeiden.

Praxis-Tipp:

Viele Fehler entstehen nicht durch falsche Lohnabrechnungen, sondern bereits bei der Einsatzplanung. Stimmen Arbeitszeit und Vergütung nicht mehr zusammen, entstehen schnell Korrekturen oder Nachberechnungen. Eine enge Abstimmung zwischen Personalabteilung, Fachbereich und Payroll spart hier viel Aufwand.


3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Zum Jahreswechsel wurden auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angepasst. Sie bestimmen, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden.

Für Unternehmen mit gut verdienenden Mitarbeitenden bedeutet dies höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge.

Besonders betroffen sind Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenzen. Bei ihnen erhöhen sich automatisch die Sozialversicherungsbeiträge, obwohl sich am Bruttogehalt nichts geändert hat.

Welche Auswirkungen hat das auf die Entgeltabrechnung?

Die neuen Werte müssen im Abrechnungssystem korrekt hinterlegt sein. Moderne Payroll-Software übernimmt diese Aktualisierung häufig automatisch – dennoch sollten Unternehmen die ersten Abrechnungen des Jahres sorgfältig kontrollieren.

Insbesondere folgende Bereiche sind betroffen:

  • laufende Gehaltsabrechnungen
  • Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld
  • Beitragsberechnungen bei Teilmonaten
  • Austritte und Eintritte
  • Hochrechnungen bei variablen Vergütungen

Fehler bei den Beitragsbemessungsgrenzen fallen häufig erst im Rahmen einer Betriebsprüfung auf und führen dann zu aufwendigen Nachberechnungen.

Unser Hinweis:

Gerade Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitenden profitieren davon, wenn die jährlichen Gesetzesänderungen zentral durch einen erfahrenen Lohnabrechnungsdienstleister umgesetzt werden. Dadurch entfällt der interne Aufwand für Gesetzesrecherchen, Softwareupdates und Kontrollabrechnungen.


4. Änderungen bei der Krankenversicherungspflicht

Mit der Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ändern sich 2026 auch die Voraussetzungen für einen Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt Beschäftigte die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern können.

Für Personalabteilungen bedeutet dies vor allem zusätzlichen Prüfungsaufwand.

Folgende Fälle sollten überprüft werden:

  • Neueinstellungen mit höherem Einkommen
  • Gehaltserhöhungen
  • Beförderungen
  • variable Vergütungen
  • Teilzeit- oder Vollzeitwechsel

Wird die Versicherungspflicht falsch beurteilt, können fehlerhafte Meldungen an die Krankenkassen entstehen. Diese müssen anschließend korrigiert werden und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Auch Mitarbeitende haben häufig Fragen dazu, welche Auswirkungen die neuen Grenzen auf ihre Krankenversicherung haben. Unternehmen sollten daher frühzeitig informieren und gegebenenfalls auf eine individuelle Beratung durch Krankenkassen oder Steuerberater verweisen.


5. Höherer Grundfreibetrag und weitere steuerliche Änderungen

Auch im Steuerrecht wurden zum Jahreswechsel verschiedene Freibeträge angepasst. Ziel ist es, die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer zu reduzieren und die Auswirkungen der Inflation teilweise auszugleichen.

Für die Lohnabrechnung bedeutet dies, dass die neuen Lohnsteuertabellen und Berechnungsparameter ab Januar berücksichtigt werden müssen.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Die eigentliche Steuerberechnung übernimmt zwar die Lohnabrechnungssoftware. Dennoch sollten Unternehmen sicherstellen, dass

  • alle Programme auf dem aktuellen Stand sind,
  • die gesetzlichen Rechengrößen korrekt übernommen wurden,
  • rückwirkende Korrekturen vermieden werden,
  • Mitarbeitende bei Rückfragen informiert werden können.

Gerade zu Jahresbeginn wenden sich viele Beschäftigte an die Personalabteilung, weil sich ihr Nettogehalt verändert hat. Nicht selten vermuten Mitarbeitende zunächst einen Fehler in der Abrechnung, obwohl die Ursache lediglich in den neuen steuerlichen Rechengrößen liegt.

Kommunikation schafft Vertrauen

Eine kurze Information an die Belegschaft über die wichtigsten Änderungen kann viele Rückfragen vermeiden.

Bereits wenige Sätze im Intranet, im Newsletter oder auf der Gehaltsabrechnung helfen dabei, Veränderungen nachvollziehbar zu erklären und die Personalabteilung zu entlasten.


6. Weitere Änderungen in der Sozialversicherung 2026

Neben Mindestlohn und Steuerrecht bringt das Jahr 2026 auch verschiedene Anpassungen in der Sozialversicherung mit sich. Viele dieser Änderungen wirken auf den ersten Blick unscheinbar, haben in der täglichen Lohnabrechnung jedoch erhebliche Auswirkungen.

Insbesondere Beitragssätze, Rechengrößen und Meldepflichten werden regelmäßig angepasst. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Payroll-Software auf dem aktuellen Stand ist und alle Änderungen korrekt berücksichtigt.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge durch neue Rechengrößen

Mit den jährlich angepassten Rechengrößen verändern sich auch die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Arbeitgeber bedeutet das:

Zusatzbeiträge der Krankenkassen überprüfen

  • höhere Arbeitgeberanteile bei vielen Beschäftigten,
  • geänderte Beitragsberechnungen bei besser verdienenden Mitarbeitenden,
  • Anpassungen bei Einmalzahlungen wie Bonuszahlungen oder Prämien,
  • Änderungen bei Hochrechnungen und Jahresmeldungen.

Gerade Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden unterschätzen häufig, wie stark sich bereits kleine Änderungen auf die gesamte Lohnsumme auswirken können.

Ein weiterer Punkt, der häufig übersehen wird, sind die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Diese können sich jährlich ändern und unterscheiden sich je nach Krankenkasse.

Für die Entgeltabrechnung bedeutet das:

  • Aktualisierung der Beitragssätze,
  • korrekte Zuordnung der Mitarbeitenden,
  • Prüfung der ersten Abrechnung des Jahres.

Fehler fallen oftmals erst Monate später auf und müssen dann rückwirkend korrigiert werden.

Pflegeversicherung weiterhin im Blick behalten

Auch die Pflegeversicherung bleibt ein Bereich, der besondere Aufmerksamkeit erfordert. Bereits in den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Beitragssätze – abhängig von der Anzahl der Kinder – eingeführt.

Deshalb sollten Personalabteilungen regelmäßig prüfen,

  • ob die Kinderanzahl der Beschäftigten aktuell hinterlegt ist,
  • ob Nachweise vollständig vorliegen,
  • ob Änderungen (z. B. durch Geburt eines Kindes) zeitnah berücksichtigt wurden.

Gerade bei größeren Belegschaften können bereits wenige fehlerhafte Datensätze zu unnötigem Korrekturaufwand führen.

Praxis-Tipp:

Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um sämtliche Stammdaten zu überprüfen. Fehler bei Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderanzahl oder Sozialversicherungsstatus ziehen sich häufig über mehrere Monate durch die Lohnabrechnung und verursachen später aufwendige Korrekturen.


7. Elektronische Meldeverfahren gewinnen weiter an Bedeutung

Die Digitalisierung der Lohnabrechnung schreitet kontinuierlich voran. Immer mehr Meldungen zwischen Unternehmen, Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden erfolgen ausschließlich elektronisch.

Für Arbeitgeber bedeutet das einerseits weniger Papier und schnellere Prozesse, andererseits steigen die Anforderungen an eine fehlerfreie Datenqualität.

Warum korrekte Stammdaten immer wichtiger werden

Elektronische Meldeverfahren funktionieren nur dann zuverlässig, wenn alle Mitarbeiterdaten vollständig und aktuell sind.

Besonders wichtig sind:

  • Steuer-Identifikationsnummer,
  • Sozialversicherungsnummer,
  • Krankenkasse,
  • Beschäftigungsstatus,
  • Ein- und Austrittsdaten,
  • Arbeitszeitmodelle,
  • Anschrift und persönliche Daten.

Bereits kleine Eingabefehler können dazu führen, dass Meldungen zurückgewiesen oder Beiträge falsch berechnet werden.

Digitalisierung reduziert den Aufwand – ersetzt aber keine Fachkenntnis

Moderne Payroll-Systeme übernehmen heute viele Berechnungen automatisch. Dennoch bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten beim Arbeitgeber.

Software erkennt beispielsweise nicht,

  • ob eine Beschäftigung richtig beurteilt wurde,
  • ob Zuschläge korrekt abgerechnet werden,
  • ob Sonderfälle steuerfrei sind,
  • oder ob gesetzliche Änderungen im Unternehmen richtig umgesetzt wurden.

Deshalb bleibt qualifiziertes Fachwissen auch in einer zunehmend digitalen Payroll unverzichtbar.


8. Die häufigsten Fehler zum Jahreswechsel

Aus unserer Erfahrung entstehen die meisten Fehler nicht während des laufenden Jahres, sondern rund um den Jahreswechsel. In kurzer Zeit müssen zahlreiche gesetzliche Änderungen umgesetzt werden – häufig parallel zum Tagesgeschäft.

Besonders häufig beobachten wir folgende Fehler:

1. Veraltete Stammdaten

Nicht aktualisierte Krankenkassen, Steuermerkmale oder persönliche Daten führen zu fehlerhaften Abrechnungen.

2. Mindestlohn nicht rechtzeitig angepasst

Gerade bei Stundenlöhnen oder Minijobs werden notwendige Anpassungen häufig zu spät vorgenommen.

3. Falsche Arbeitszeit bei Minijobs

Steigt der Mindestlohn, müssen häufig auch die vereinbarten Arbeitsstunden angepasst werden. Geschieht dies nicht, wird die Verdienstgrenze schnell überschritten.

4. Fehlende Software-Updates

Veraltete Lohnprogramme berücksichtigen neue Rechengrößen oder Beitragssätze nicht korrekt.

5. Unzureichende Kontrolle der ersten Abrechnung

Viele Fehler lassen sich bereits im Januar erkennen. Erfolgt jedoch keine Plausibilitätsprüfung, ziehen sich falsche Berechnungen oft über mehrere Monate hinweg.

6. Zu wenig personelle Kapazitäten

Gerade kleinere Personalabteilungen arbeiten zum Jahreswechsel häufig an ihrer Belastungsgrenze. Urlaub, Krankheit oder personelle Veränderungen erhöhen zusätzlich das Fehlerrisiko.

Unser Tipp:

Planen Sie den Jahreswechsel frühzeitig. Eine strukturierte Checkliste, ausreichend Zeit für Kontrollabrechnungen und klare Verantwortlichkeiten helfen dabei, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Start ins neue Abrechnungsjahr sicherzustellen.


9. Checkliste: So bereiten Sie Ihre Lohnabrechnung optimal auf 2026 vor

Zum Jahreswechsel lohnt sich ein systematischer Blick auf alle relevanten Prozesse. Mit der folgenden Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihre Entgeltabrechnung optimal vorbereitet ist.

Checkliste für Arbeitgeber

☐ Mindestlohn angepasst

☐ Stundenlöhne überprüft

☐ Minijob-Grenzen kontrolliert

☐ Arbeitszeiten angepasst

☐ Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert

☐ Zusatzbeiträge der Krankenkassen eingespielt

☐ Payroll-Software aktualisiert

☐ Stammdaten aller Mitarbeitenden geprüft

☐ Steuermerkmale kontrolliert

☐ Sozialversicherungsdaten überprüft

☐ Kontrollabrechnung für Januar durchgeführt

☐ Personalabteilung über Änderungen informiert

☐ Führungskräfte bei relevanten Änderungen eingebunden

☐ Mitarbeitende über Auswirkungen auf ihre Gehaltsabrechnung informiert


Wann lohnt sich externe Unterstützung?

Viele Unternehmen stellen fest, dass der Aufwand rund um die Lohnabrechnung von Jahr zu Jahr steigt. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, qualifizierte Payroll-Fachkräfte zu finden und langfristig zu binden.

Insbesondere Unternehmen mit 50, 100 oder mehr Mitarbeitenden profitieren häufig davon, die Lohnabrechnung ganz oder teilweise an einen spezialisierten Dienstleister auszulagern. Gesetzesänderungen, Software-Updates und Meldepflichten werden dort kontinuierlich überwacht und umgesetzt. Das entlastet die interne Personalabteilung und schafft mehr Zeit für strategische HR-Themen.

Wenn Sie prüfen möchten, ob sich dieser Schritt auch für Ihr Unternehmen lohnt, finden Sie auf unserer Website weitere Informationen zu unserem Lohnabrechnungsservice, zum Outsourcing-Prozess sowie zu den Vorteilen einer ausgelagerten Lohnabrechnung.

Die Lohnabrechnung ist 2026 nicht einfacher – aber planbarer

Der Jahreswechsel 2026 hat zahlreiche Änderungen für die Lohnabrechnung mit sich gebracht. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, neue Verdienstgrenzen für Minijobs, angepasste Beitragsbemessungsgrenzen sowie Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht machen deutlich: Eine korrekte Entgeltabrechnung setzt aktuelles Fachwissen und funktionierende Prozesse voraus.

Für viele Unternehmen bedeutet das einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Gesetzliche Änderungen müssen analysiert, Payroll-Systeme aktualisiert, Stammdaten überprüft und Mitarbeitende informiert werden – häufig parallel zum Tagesgeschäft.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Qualifizierte Lohnbuchhalterinnen und Lohnbuchhalter sind auf dem Arbeitsmarkt nur schwer zu finden. Gleichzeitig steigt die Komplexität der Lohnabrechnung kontinuierlich. Bereits kurzfristige Ausfälle durch Krankheit, Elternzeit oder Kündigung können dazu führen, dass die Entgeltabrechnung unter erheblichem Zeitdruck erstellt werden muss.

Deshalb nutzen immer mehr Unternehmen die Gelegenheit, ihre Payroll-Prozesse grundlegend zu überprüfen. Häufig stellt sich dabei die Frage, ob alle Aufgaben weiterhin intern erledigt werden müssen oder ob eine teilweise oder vollständige Auslagerung wirtschaftlicher und zukunftssicherer ist.

Ein professioneller Lohnabrechnungsservice übernimmt nicht nur die monatliche Entgeltabrechnung, sondern sorgt auch dafür, dass gesetzliche Änderungen fristgerecht umgesetzt, Meldepflichten eingehalten und Risiken minimiert werden. Gleichzeitig gewinnt Ihre Personalabteilung wertvolle Zeit für strategische Aufgaben wie Personalentwicklung, Recruiting oder Mitarbeiterbindung.

Möchten Sie erfahren, wie eine moderne und sichere Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen aussehen kann? Dann informieren Sie sich über unseren Lohnabrechnungsservice oder nehmen Sie Kontakt mit unseren Payroll-Experten auf. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche gesetzlichen Änderungen gelten 2026 für die Lohnabrechnung?

Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde, die Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro, neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sowie angepasste steuerliche Freibeträge und Rechengrößen.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die meisten gesetzlichen Änderungen gelten schon seit dem 1. Januar 2026 und müssen bereits in der ersten Lohnabrechnung des Jahres berücksichtigt werden.

Muss ich als Arbeitgeber meine Lohnabrechnungssoftware aktualisieren?

Ja. Damit neue Beitragssätze, Steuerwerte und Rechengrößen korrekt berücksichtigt werden, sollte die Payroll-Software rechtzeitig aktualisiert werden. Anschließend empfiehlt sich eine sorgfältige Kontrolle der ersten Abrechnung.

Welche Auswirkungen hat der höhere Mindestlohn auf Minijobs?

Da die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie 2026 auf 603 Euro monatlich. Arbeitgeber sollten deshalb sowohl die vereinbarten Arbeitszeiten als auch die Stundenlöhne ihrer Minijobber überprüfen.

Was passiert, wenn gesetzliche Änderungen nicht umgesetzt werden?

Fehlerhafte Lohnabrechnungen können Nachzahlungen, Korrekturabrechnungen oder Beanstandungen bei Betriebsprüfungen durch Rentenversicherung oder Finanzbehörden nach sich ziehen. Außerdem entstehen häufig unnötige Rückfragen von Mitarbeitenden.

Wie oft ändern sich gesetzliche Vorgaben in der Lohnabrechnung?

Jedes Jahr werden zahlreiche Werte und Rechengrößen angepasst. Darüber hinaus können unterjährig weitere gesetzliche Änderungen oder neue Meldepflichten hinzukommen. Unternehmen sollten ihre Payroll-Prozesse deshalb regelmäßig überprüfen.

Für welche Unternehmen lohnt sich ein externer Lohnabrechnungsservice?

Besonders Unternehmen mit mehreren Dutzend oder Hunderten Mitarbeitenden profitieren häufig von einem professionellen Lohnabrechnungsservice. Durch die Auslagerung reduzieren sich der interne Verwaltungsaufwand, die Abhängigkeit von einzelnen Fachkräften und das Risiko fehlerhafter Abrechnungen.

Kann ich die Lohnabrechnung auch nur teilweise auslagern?

Ja. Viele Unternehmen entscheiden sich für ein hybrides Modell. Dabei verbleiben bestimmte Aufgaben – beispielsweise die Personalverwaltung – im Unternehmen, während die eigentliche Entgeltabrechnung von einem spezialisierten Dienstleister übernommen wird.

Wie bereite ich mein Unternehmen optimal auf den Jahreswechsel vor?

Planen Sie ausreichend Zeit für Software-Updates, Stammdatenprüfungen und Kontrollabrechnungen ein. Nutzen Sie eine strukturierte Checkliste und informieren Sie Mitarbeitende frühzeitig über mögliche Änderungen ihrer Gehaltsabrechnung.


Ausblick auf 2027

Bereits heute zeichnen sich weitere Änderungen im Steuer- und Lohnsteuerrecht ab. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 ein Maßnahmenpaket zur steuerlichen Entlastung beschlossen, das unter anderem höhere Grundfreibeträge, einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Anpassungen beim Kindergeld sowie Änderungen für Minijobs, steuerfreie Zuschläge und Abfindungen vorsieht. Da sich die geplanten Maßnahmen derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinden, können sich Inhalte und Zeitpläne bis zum Inkrafttreten noch ändern. Wir beobachten die Entwicklungen fortlaufend und veröffentlichen rechtzeitig einen eigenen Fachbeitrag „Lohnabrechnung 2027: Alle wichtigen gesetzlichen Änderungen für Arbeitgeber“, in dem wir die endgültig verabschiedeten Regelungen verständlich und praxisnah erläutern.

Weitere Beiträge