ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Vorgaben für den Versand von E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen. Zunächst betrifft die Pflicht Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Ab 2028 entfällt auch für Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz die bisherige Übergangsregelung.
Für Unternehmen bedeutet das: ERP-System, Buchhaltungssoftware und interne Prozesse sollten rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.
Wer ab dem Stichtag keine konforme E-Rechnung versendet, kann beim Kunden Probleme beim Vorsteuerabzug sowie Reklamationen, Zahlungsverzögerungen und zusätzlichen Korrekturaufwand verursachen.
XRechnung oder ZUGFeRD – was ist der Unterschied?
Bei der E-Rechnung geht es nicht einfach um den Versand einer PDF-Datei per E-Mail. Entscheidend ist, dass die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und verarbeitet werden kann.
Zu den wichtigsten Formaten zählen:
- XRechnung: Ein rein strukturierter Datensatz, der insbesondere für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber entwickelt wurde.
- ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das eine PDF-Darstellung mit strukturierten Rechnungsdaten kombiniert und dadurch eine besonders komfortable Verarbeitung ermöglich








