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Versandpflicht für E-Rechnungen ab 2027

E-Rechnung: Unternehmenssoftware + IT-Consulting von Funk, Zander & Partner

ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Vorgaben für den Versand von E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen. Zunächst betrifft die Pflicht Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Ab 2028 entfällt auch für Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz die bisherige Übergangsregelung.

Für Unternehmen bedeutet das: ERP-System, Buchhaltungssoftware und interne Prozesse sollten rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.

Wer ab dem Stichtag keine konforme E-Rechnung versendet, kann beim Kunden Probleme beim Vorsteuerabzug sowie Reklamationen, Zahlungsverzögerungen und zusätzlichen Korrekturaufwand verursachen.

XRechnung oder ZUGFeRD – was ist der Unterschied?

Bei der E-Rechnung geht es nicht einfach um den Versand einer PDF-Datei per E-Mail. Entscheidend ist, dass die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und verarbeitet werden kann.

Zu den wichtigsten Formaten zählen:

  • XRechnung: Ein rein strukturierter Datensatz, der insbesondere für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber entwickelt wurde.
  • ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das eine PDF-Darstellung mit strukturierten Rechnungsdaten kombiniert und dadurch eine besonders komfortable Verarbeitung ermöglich

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